16. December 2010 00:00 Alter: 13 yrs
Kategorie: Amtstafel

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der „Konnersreuther Gruppe“ vom 27.02.2007


Der Verbandsrat hat am 11. November 2010 eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der „Konnersreuther Gruppe“ beschlossen.

§ 13 Abs. 2 Satz 1 der BGS/WAS

alter Wortlaut:

„Auf die Gebührenschuld ist zum 15.07. jeden Jahres eine Vorauszahlung in Höhe der Hälfte der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten.“

erhält folgende neue Fassung:

Auf die Gebührenschuld sind zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jedes Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten.“

Diese Satzungsänderung tritt mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft.

Konnersreuth, den 16. Dezember 2010

Max Bindl

Verbandsvorsitzender


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