16. December 2010 00:00 Alter: 13 yrs
Kategorie: Amtstafel

Änderung der Satzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der „Konnersreuther Gruppe“ vom 25.08.1967


Der Verbandsrat hat am 11. November 2010 eine Satzungsänderung der Satzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der „Konnersreuther Gruppe“ beschlossen.

§ 25 Abs.3 der Zweckverbandssatzung

alter Wortlaut:

„Nach der örtlichen Prüfung wird die Jahresrechnung von der Verbandsversammlung festgestellt“

erhält folgende neue Fassung:

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt die Verbandsversammlung alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Verweigert die Verbandsversammlung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, hat sie die dafür maßgebenden Gründe anzugeben.“

Konnersreuth, den 16. Dezember 2010

Max Bindl

Verbandsvorsitzender


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