01. December 2010 23:41 Alter: 13 yrs
Kategorie: Amtstafel

Auswahlverfahren Breitband


Der Markt Konnersreuth führt ein Auswahlverfahren nach
Nummer 6.4 der "Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)" in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch. Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers für den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität. Der Anbieter hat eine technische und finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet. Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. E gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.

Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:

- Vorstellung des Netzbetreibers
- Referenzen
- Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
- Mittlere reale Datenrate in Download und im Upload
- Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
- Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestgeschwindigkeit von 3 Mbit/s
- Zuschussbedarf
- Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)

Bewertungskriterien:

- Erschließungsgrad
- Höhe der Endkundenpreise
- Zuschussbedarf
- Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.)
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Der Erschließungsgrad, die Höhe der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf werden vorrangig berücksichtigt.

Sonstiges:

Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.

Das aufzubauende Netz bleibt Eigentum des Netzbetreibers.

Frist:

Offerten müssen bis spätestens am 15.12.2010 beim Breitbandpaten des Marktes Konnersreuth eingegangen sein.

Ansprechpartner:

Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate.

Gemeinde:   Markt Konnersreuth
Breitbandpate:  Max Bindl / Thorsten Malikowski
Adresse:   Hauptstraße 17, 95692 Konnersreuth
Telefon:   09632/9211-14
Fax:    09632/915015
Email:    poststelle@konnersreuth.de
Internet:   www.konnersreuth.de


Hier stehen folgende Unterlagen zum Download bereit:

 


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