17. December 2010 00:00 Alter: 13 yrs
Kategorie: Amtstafel

Durchführung der Räum- und Streupflicht bei Winterwetter


Aus aktuellem Anlass weisen wir auf die Ausführung der Räum- und Streupflicht hin.

Ablagerungen von Schnee und Eis haben so zu erfolgen, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht behindert wird und Schneewasser ungehindert abfließen kann (Ablagerung am Rand der Geh- und Fahrbahn). Hydrantendeckel, Schieberklappen der Gas- und Wasseranschlüsse, Straßenrinnen und Wassereinläufe sind unbedingt von Schnee und Eis freizuhalten. Bei Tauwetter ist Schneematsch auf Gehwegen sofort zu entfernen.

Auf keinen Fall dürfen zusätzliche Schneemassen von Dächern, Höfen oder Vorgärten auf einer öffentlichen Straße oder am Fahrbahnrand abgelagert werden. Es ist Sache der Anlieger, für die Abfuhr der Schneemassen aus eigenen Grundstücken zu sorgen oder diese dort zu belassen. Der Schnee von Gehwegen darf ebenfalls nicht auf den öffentlichen Fahrbahnen abgelagert werden, da dadurch eine Gefährdung für Teilnehmer am Straßenverkehr entsteht.

Konnersreuth, den 17.12.2010

Max Bindl

Erster Bürgermeister

 


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