17. November 2015 13:45 Alter: 8 yrs
Kategorie: Amtstafel

Gemeindliche Jugendförderung 2015; Termin für Antragstellung



B e k a n n t m a c h u n g


Für die gemeindliche Jugendförderung 2015 wird die Antragsfrist auf 4.12.2015 festgesetzt. Der erforderliche Vordruck wurde den vorjährigen Zuschussempfängern bereits zugestellt.

Vereine, welche die Voraussetzung für eine gemeindliche Jugendförderung 2015 erfüllen und bis spätestens 19.11.2015 keinen Vordruck erhalten haben werden gebeten, sich mit der Marktgemeindeverwaltung Konnersreuth, Tel. 0 96 32 / 92 11 13, in Verbindung zu setzen. 

Grundsätze für die gemeindliche Jugendförderung 2015 sind u.a.:

a) Aufwendungen müssen eindeutig dem Jugendbereich zuzuordnen sein

b) Ausgaben im Rahmen des Ferienprogramms werden nicht gefördert

Konnersreuth, den 17.11.2015 
Markt Konnersreuth 



Max Bindl
Erster Bürgermeister 


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