09. December 2015 08:59 Alter: 8 yrs
Kategorie: Amtstafel

Raumordnungsverfahren (ROV) für das Vorhaben
„Ostbayernring- Ersatzneubau 380 kV- Leitung
Redwitz – Schwandorf“ der Tennet TSO GmbH

Vollzug des Bayerischen Landesplanungsgesetztes (BayLplG); Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Art. 25 Abs. 5 BayLplG


Der Markt Konnersreuth weist darauf hin, dass ein vollständiges schriftliches Exemplar der Planungsunterlagen des Vorhabens „Ostbayernring-Ersatzneubau 380 kV- Leitung Redwitz – Schwandorf“ der Tennet TSO GmbH mit Einleitungsschreiben der Regierung der Oberpfalz vom 30.11.2015 zu Jedermanns Einsicht  


                             vom 
11.12.2015 bis einschl. 08.01.2016


im Rathaus Konnersreuth, Hauptstraße 17, 1. Stock, Zimmer Nr. 11, während der üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr, öffentlich ausliegt. Diese Unterlagen können auch im Internet unter

www.regierung.oberpfalz.bayern.de/leistungen/landesplanung/recht/rov/rov.htm

in digitaler Form eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb dem o.g. Zeitraum Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Äußerung (poststelle@konnersreuth.de) gegenüber dem Markt Konnersreuth besteht.

Darüber hinaus wird auf Folgendes hingewiesen:

- Die öffentliche Auslegung stellt keine formelle Beteiligung zur Wahrung von Rechtspositionen einzelner Bürger dar; die Verfolgung von Rechten im nachfolgenden Zulassungsverfahren bleibt hierdurch unberührt (Art. 25 Abs.5 Satz 6 BayLplG).
- Im Rahmen des Anhörungsverfahrens und der öffentlichen Auslegung abgegebene Stellungnahmen werden von der verfahrensführenden Behörde grundsätzlich nicht beantwortet, aber – soweit in ihnen überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte vorgebracht werden – bei der landesplanerischen Beurteilung verwertet. Für nachfolgende Verwaltungsverfahren werden die vorgebrachten Äußerungen nicht verwertet, d.h. sie sind dort erneut vorzutragen.
- Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Äußerungen werden – wie alle übrigen Stellungnahmen – zum Zweck des Informationsaustauschs i.d.R. in Kopie dem Vorhabenträger (bzw. im Falle einer direkten Zuleitung an die Regierung auch der betroffenen Kommune) zugeleitet. Sofern Bedenken gegen die Weiterleitung persönlicher Angaben bestehen, sind diese ausdrücklich geltend zu machen. In diesen Fällen erfolgt die Weiterleitung anonymisiert.

Konnersreuth, 03.12.2015

Max Bindl


Erster Bürgermeister


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