30. December 2010 00:00 Alter: 13 yrs
Kategorie: Amtstafel

Satzungsänderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Konnersreuth (BGS-EWS) vom 11.09.2009


Der Marktrat hat am 29. Dezember 2010 eine Satzungsänderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Konnersreuth (BGS-EWS) beschlossen.

§ 10 Abs. 2 Satz 4 der BGS/EWS

alter Wortlaut:

Werden die Wassermengen nicht vollständig über Wasserzähler erfasst, werden als dem Grundstück aus der Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge pauschal 15m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 01.07. mit Haupt- oder Nebenwohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, neben der tatsächlich aus der öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen Wassermenge angesetzt, dies gilt nur, wenn der Grundstückseigentümer eine reine Regenwassergewinnungsanlage betreibt.

erhält folgende neue Fassung:

Werden die Wassermengen nicht vollständig über Wasserzähler erfasst, werden dem Grundstück aus der Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermengen pauschal mit 8 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 01.07. mit Haupt- oder Nebenwohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, neben der tatsächlich aus der öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen Wassermenge angesetzt, dies gilt nur, wenn der Grundstückseigentümer eine reine Regenwassergewinnungsanlage betreibt.

Konnersreuth, den 30. Dezember 2010

Max Bindl

Erster Bürgermeister


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