Kategorie: Amtstafel
Satzungsänderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Konnersreuth (BGS-EWS) vom 11.09.2009
Der Marktrat hat am 4. November 2010 eine Satzungsänderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Konnersreuth (BGS-EWS) beschlossen.
§ 10 Abs. 1 Satz 2 der BGS/EWS
alter Wortlaut: "Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Einleitungsmenge 2,10 €"
erhält folgende neue Fassung: "Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Einleitungsmenge 2,65 €"
§ 10 Abs. 2 Satz 10 BGS/EWS
alter Wortlaut: "…Großvieh eine Wassermenge von 20 m³/Jahr als nachgewiesen."
erhält folgende Fassung: "…Großvieh eine Wassermenge von 15m³/Jahr als nachgewiesen."
§ 14 Abs. 2 Satz 1 der BGS/EWS
alter Wortlaut: "Auf die Gebührenschuld ist zum 30.06. jeden Jahres eine Vorauszahlung in Höhe der Hälfte der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten."
erhält folgende Fassung:
"Auf die Gebührenschuld sind zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jedes Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten"